MACHER.ONE by dermacher.at

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version 14 · gültig ab 22.09.2026

§ 1 Allgemeines und Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) liegen allen Lieferungen, Leistungen und Angeboten von Christian Hager, Handel & IT Dienstleistung (nachfolgend „DERMACHER") zugrunde und gelten in der jeweils gültigen und aktuellen Fassung auch für zukünftige Geschäfte der Vertragsparteien, mithin auch dann, wenn auf sie nicht erneut Bezug genommen wird.

Ausschließlich Unternehmergeschäft: Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB. Als Unternehmer in diesem Sinne gelten insbesondere Gewerbetreibende, Freiberufler, Neue Selbstständige, eingetragene Personen- und Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, OG, KG, AG) sowie Land- und Forstwirte. Die Unternehmereigenschaft besteht unabhängig davon, ob eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) erteilt wurde; auch Kleinunternehmer im Sinne § 6 Abs. 1 Z 27 UStG sind erfasst.

Der Auftraggeber bestätigt mit Annahme dieser AGB, dass er als Unternehmer handelt und die vertragsgegenständlichen Leistungen ausschließlich für seine geschäftliche Tätigkeit bezieht. Bei Vertragsabschluß ist mindestens eines der folgenden Identifikationsmerkmale anzugeben: UID-Nummer, GISA-Zahl, Firmenbuchnummer oder Steuernummer mit Angabe der Tätigkeit. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz werden nicht abgeschlossen; das Konsumentenschutzgesetz findet auf das Vertragsverhältnis keine Anwendung.

Der Ausschluß oder Abweichungen von diesen AGB sind nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Vom Auftraggeber verwendete bzw. vorgelegte AGB kommen nicht zur Anwendung und haben keine Gültigkeit, unabhängig davon, wann und in welcher Lage der Vertragsabwicklung diese vorgelegt und übersendet werden.

§ 2 Leistungsumfang

Die von DERMACHER zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag zugrundeliegenden Angebot und der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung. Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere:

Die von DERMACHER gewährten kostenlosen Dienstleistungen können jederzeit, auch ohne Ankündigung und Begründung aufgekündigt und eingestellt werden.

DERMACHER ist nach freiem Ermessen berechtigt, Leistungen selbst auszuführen oder sich bei der Erbringung sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Die Beauftragung Dritter erfolgt auf Rechnung von DERMACHER, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§ 3 Domain und Webhosting

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei übermäßiger Ressourcennutzung oder DDoS-Angriffen durch Dritte Server überlastet sein können und daher nicht funktionieren. Jegliche Ansprüche diesbezüglich gegen DERMACHER sind ausgeschlossen.

Verfügbarkeit: DERMACHER ist bestrebt, für Webhosting-Leistungen eine durchschnittliche Jahresverfügbarkeit von 99 % zu erreichen (Zielverfügbarkeit). Bei der Berechnung der Verfügbarkeit bleiben außer Betracht: geplante oder angekündigte Wartungsfenster, Unterbrechungen im Einflussbereich des Kunden oder Dritter, Ereignisse höherer Gewalt (§ 10a) sowie Ausfälle bei von DERMACHER eingesetzten Infrastruktur- und Cloud-Anbietern. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht als Eigenschaft zugesichert oder garantiert. Ansprüche wegen einer Unterschreitung der Zielverfügbarkeit richten sich ausschließlich nach § 10 und § 10a.

Domain(s), die nicht im DNS-System bei DERMACHER liegen: Für diese Domain(s) gilt die Zielverfügbarkeit nach dem vorstehenden Absatz nicht. Sind die DNS-Einträge nicht richtig gewartet oder ist das DNS-System nicht verfügbar, kann das die Erreichbarkeit der Website beeinträchtigen; Ansprüche daraus bestehen nicht.

§ 4 KI-gestützte Dienstleistungen

DERMACHER setzt für bestimmte Leistungen künstliche Intelligenz (KI) ein, insbesondere für:

Rechtsnatur der KI-Leistung: KI-gestützte Leistungen sind Dienstleistungen. DERMACHER schuldet ein fachgerechtes Bemühen, nicht einen bestimmten inhaltlichen Erfolg. Die eingesetzten KI-Dienste Dritter werden von deren Anbietern ohne Zusicherung von Richtigkeit, Vollständigkeit oder Verfügbarkeit („as is", „as available") bereitgestellt; diese Bedingung gibt DERMACHER an den Kunden weiter.

Hinweise zu KI-generierten Inhalten:

a) KI-generierte Inhalte werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, DERMACHER übernimmt jedoch keine Garantie für die vollständige Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit dieser Inhalte.

b) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche KI-generierten Inhalte, Ausgaben, Vorschläge und automatisierten KI-Aktionen vor ihrer Veröffentlichung, produktiven Nutzung oder Weiterverwendung auf Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Eignung für seinen Zweck zu prüfen, insbesondere bei faktenbasierten Aussagen, rechtlichen Angaben, Produktinformationen sowie bei der automatisierten Kommunikation gegenüber Dritten. Die inhaltliche Letztverantwortung für den Einsatz von KI-Ergebnissen trägt der Kunde.

c) DERMACHER haftet nicht für Schäden, die durch die ungeprüfte Übernahme KI-generierter Inhalte entstehen.

d) Für die KI-gestützte Content-Erstellung werden vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte (Texte, Seitentitel, URLs) sowie der Name des Ansprechpartners an den KI-Dienstleister Anthropic übermittelt. Für die Beantwortung von Anfragen im Ticket-System werden zusätzlich der Betreff, der bisherige Nachrichtenverlauf und der Name des Ansprechpartners übermittelt. Für die Erzeugung von Bildern wird ausschließlich die Bildbeschreibung an den Anbieter des Bilddienstes übermittelt. Die eingesetzten Auftragsverarbeiter, ihre Sitzstaaten und die jeweiligen Übermittlungsgrundlagen sind in Anlage 3 des Auftragsverarbeitungsvertrags abschließend aufgeführt. Weitere personenbezogene Daten (Kontaktdaten, Zahlungsdaten) werden nicht an KI-Dienste übermittelt.

e) Die Verfügbarkeit und Funktionalität der eingesetzten KI-Dienste liegt außerhalb des Einflussbereichs von DERMACHER. Bei Ausfall oder Einschränkung von KI-Diensten Dritter besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

f) Anfragen im Ticket-System und die zugehörige E-Mail-Kommunikation werden von KI-Assistenten beantwortet, die unter eigenen Namen auftreten (unter anderem Leon, Mara, Tina, Finn). Diese sind KI-Systeme und keine natürlichen Personen. Von einer KI erstellte Nachrichten sind als solche gekennzeichnet. Verantwortlich für den Inhalt der über diese Assistenten versendeten Nachrichten bleibt DERMACHER; die lit. a bis c und § 10 bleiben unberührt.

g) Veröffentlicht der Kunde einen mit Hilfe der KI erzeugten Inhalt, gilt er dafür nach der Verordnung (EU) 2024/1689 als Betreiber und trägt die damit verbundenen Pflichten selbst. Betroffen sind insbesondere Texte, die der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen: bei ihnen ist offenzulegen, dass sie mit KI erzeugt wurden. Diese Offenlegung entfällt, wenn der Kunde den Text vor der Veröffentlichung geprüft hat und die redaktionelle Verantwortung dafür trägt. Andere Kennzeichnungspflichten bleiben unberührt.

h) DERMACHER protokolliert die vom Kunden in app.macher.one erteilten Freigaben nach Zeitpunkt, Gegenstand und handelnder Person. Die Parteien vereinbaren, dass diese Protokolle als Nachweis über Zeitpunkt und Gegenstand einer Freigabe dienen. Dem Kunden steht der Nachweis der Unrichtigkeit offen. Die Protokolle werden für die Dauer des Vertragsverhältnisses und darüber hinaus nach Maßgabe der Löschrichtlinie aufbewahrt (§ 14.3).

§ 5 Software-as-a-Service (SaaS)

Soweit DERMACHER dem Kunden Software-as-a-Service Lösungen bereitstellt (z. B. über app.macher.one), gelten ergänzend folgende Bestimmungen:

a) DERMACHER räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software über das Internet ein.

b) DERMACHER ist bestrebt, die SaaS-Lösung mit einer durchschnittlichen Jahresverfügbarkeit von 99 % bereitzustellen (Zielverfügbarkeit). Planmäßige Wartungsarbeiten, Ereignisse höherer Gewalt (§ 10a), Ausfälle eingesetzter Infrastruktur-, Cloud- und KI-Anbieter sowie Ursachen im Einflussbereich des Kunden bleiben bei der Berechnung außer Betracht; Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorab angekündigt. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht garantiert; § 3 gilt sinngemäß.

c) Der Kunde ist für die Sicherheit seiner Zugangsdaten selbst verantwortlich. Bei Verdacht auf unbefugten Zugriff ist DERMACHER unverzüglich zu informieren.

d) Die vom Kunden eingegebenen Daten verbleiben im Eigentum des Kunden. Nähere Bestimmungen zur Datensicherung und Löschung nach Vertragsende regelt § 14.3.

e) DERMACHER erstellt regelmäßige Backups der Kundendaten. Ein Anspruch auf Wiederherstellung einzelner Datensätze besteht jedoch nicht.

f) DERMACHER ist berechtigt, einzelne SaaS-Produkte oder Funktionen einzustellen oder zu verändern. Der Kunde wird hierüber mit einem Vorlauf von 90 Tagen informiert. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu. Bereits geleistete Zahlungen für den Zeitraum nach Einstellung werden erstattet.

g) Zusatzservices (z. B. KI-Content, SEO-Analyse, Newsletter, Social Media Posts) können monatlich, halbjährlich oder jährlich gebucht werden. Ein Upgrade auf ein höheres Paket oder die Hinzubuchung weiterer Services ist jederzeit möglich. Die Mehrkosten werden anteilig ab dem Zeitpunkt der Änderung berechnet. Ein Downgrade oder die Abbestellung einzelner Services wird erst zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam.

h) Bei Kündigung einzelner Zusatzservices oder des gesamten Vertrags läuft der gebuchte Service bis zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums weiter. Eine Rückerstattung für bereits bezahlte Leistungszeiträume erfolgt vorbehaltlich § 5 lit. f und § 10a Abs. 5 nicht.

i) Der Kunde ist verpflichtet, von den durch ihn in die Plattform eingegebenen sowie den über die Exportfunktion abrufbaren Daten in angemessenen Abständen eigene Sicherungskopien anzufertigen und vorzuhalten. Die von DERMACHER erstellten Backups (lit. e) sind eine unterstützende Zusatzleistung und entbinden den Kunden nicht von dieser Obliegenheit. Ein Anspruch auf Wiederherstellung besteht nicht.

§ 6 Wartung und laufende Betreuung

Soweit ein Wartungsvertrag vereinbart wurde, umfasst dieser:

a) Regelmäßige Updates von CMS, Plugins und Sicherheitskomponenten

b) Technische Überwachung (Monitoring) der betreuten Websites und Systeme

c) Behebung von Fehlern und Störungen im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs

Reaktionszeiten: DERMACHER bemüht sich, gemeldete Störungen innerhalb eines Werktags zu bestätigen. Die Behebungsdauer richtet sich nach Art und Schwere der Störung. Ein Anspruch auf sofortige Behebung besteht nicht.

Nicht im Wartungsvertrag enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart: Erweiterungen, Neuentwicklungen, Designänderungen sowie Schäden durch Handlungen des Kunden oder Dritter.

§ 7 Angebote, Kostenvoranschläge und Vertragsabschluß

Angebote von DERMACHER sind freibleibend und unverbindlich. Angebote haben eine Gültigkeit gemäß dem im Angebot angegebenen Datum. Nach Ablauf der Gültigkeit kann das Angebot nicht mehr angenommen werden.

Die dem Angebot beigefügten Unterlagen bleiben im Eigentum von DERMACHER und dürfen ohne Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

Kostenvoranschläge von DERMACHER sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird DERMACHER den Kunden darauf hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen fünf Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht. Kostenüberschreitungen bis 15 % gelten als von vornherein genehmigt.

Kostenvoranschläge und Planungen von DERMACHER sind nur dann unentgeltlich, wenn diese zum Vertragsabschluß führen. Kommt es zu keinem Vertragsabschluß, ist der Aufwand für die Erstellung nach den üblichen Stundensätzen von DERMACHER vom Angebotsempfänger zu vergüten.

Aufträge an DERMACHER werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch DERMACHER, digitaler Annahme gemäß § 8 oder Ausführung der Leistung rechtswirksam.

§ 8 Angebotsannahme und Vertragsablauf

Der Vertragsabschluß erfolgt in einem standardisierten, digitalen Ablauf:

a) Angebot: Der Kunde erhält das vollständige Angebot inklusive Leistungsbeschreibung, Preisen und dieser AGB per E-Mail an die angegebene Empfängeradresse.

b) Verbindliche Annahme: Die Annahme des Angebots erfolgt durch Klick auf den personalisierten Bestätigungs-Button in der Angebots-E-Mail. Mit diesem Klick erkennt der Kunde das Angebot sowie diese AGB rechtsverbindlich an. Eine separate Unterschrift ist nicht erforderlich.

c) Protokollierung: Im Moment des Button-Klicks werden Zeitpunkt (Timestamp), IP-Adresse sowie die zum Angebot gehörige Empfängeradresse automatisch protokolliert und revisionssicher gespeichert. Die digitale Annahme ist rechtlich gleichwertig mit einer handschriftlichen Unterschrift im Sinne eines Vertragsabschlusses im geschäftlichen Verkehr.

d) Rechnung und Anzahlung: Nach erfolgter Annahme erhält der Kunde unverzüglich eine Rechnungs-E-Mail mit der im Angebot vereinbarten (Gesamt- oder Anzahlungs-)Summe sowie einem Stripe-Zahlungslink für die digitale Bezahlung.

e) Projektstart und Onboarding: Der Projekt- und Leistungsbeginn erfolgt nach Eingang der (ersten) Zahlung. Im Anschluss wird der Kundenaccount angelegt, Zugangsdaten werden übermittelt und das Onboarding gestartet.

f) Teilzahlungen: Sofern im Angebot eine Teilzahlungsvereinbarung (z. B. Anzahlung + Restbetrag, Ratenzahlung, Meilenstein-Zahlungen) festgelegt ist, startet die Leistungserbringung mit Eingang der ersten Teilzahlung. Die weiteren Leistungsphasen sind an den jeweiligen Zahlungseingang gekoppelt.

Der Kunde erhält nach erfolgreicher Annahme eine Bestätigungs-E-Mail mit dem angenommenen Angebot als PDF sowie der aktuellen AGB-Version als PDF-Anhang.

§ 9 Termine und Fristen

Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von DERMACHER schriftlich zu bestätigen.

Verzögert sich die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die DERMACHER nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Ausfall von Drittdiensten, verzögerte Mitwirkung des Kunden), ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend.

Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

§ 10 Gewährleistung und Haftung

Sofern im Folgenden nicht ausdrücklich geregelt, richtet sich die Haftung von DERMACHER bei mangelhafter Leistung und für die Nichterbringung vertraglicher Leistungen nach den gesetzlichen Regelungen.

Die Leistungserstellung durch DERMACHER erfolgt aufgrund des jeweiligen Standes der Technik. DERMACHER prüft erstellte Websites auf Funktionalität und Lauffähigkeit bei der Verwendung gängiger Browsersoftware (Chrome, Firefox, Safari, Edge). DERMACHER übernimmt keine Gewähr für identische Darstellung bei der Verwendung von nicht gängiger oder zukünftiger Browsersoftware.

DERMACHER ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, auf erstellte Websites auch nach Abnahme durch den Auftraggeber zuzugreifen, diese zu bearbeiten und technische Verbesserungen vorzunehmen, sofern dies zum Vorteil des Auftraggebers erfolgt.

Für Störungen innerhalb des Internets sowie für Ereignisse höherer Gewalt (§ 10a) haftet DERMACHER nicht. Setzt DERMACHER zur Leistungserbringung Dritte als Erfüllungsgehilfen ein (insbesondere Infrastruktur-, Cloud- und KI-Anbieter), so ist zu unterscheiden: Ein außerhalb der Kontrolle von DERMACHER liegender Ausfall solcher Vorlieferanten gilt als höhere Gewalt nach § 10a. Für ein eigenes Verschulden von DERMACHER bei Auswahl, Anweisung oder Überwachung dieser Erfüllungsgehilfen haftet DERMACHER nach Maßgabe der nachstehenden Haftungsbegrenzung.

Werden von DERMACHER erstellte vertragliche Leistungen von einer anderen Person als DERMACHER verändert, erlöschen jegliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche.

DERMACHER ist berechtigt, Leistungen teilweise von Dritten erstellen zu lassen und übernimmt hierfür Gewährleistung im Rahmen des Vertrags mit dem Auftraggeber.

Ansprüche des Auftraggebers wegen mangelhafter Leistung sind umgehend, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Vertrags geltend zu machen, andernfalls Verjährung eintritt.

Haftungsbegrenzung: Soweit gesetzlich zulässig, können Schadenersatzansprüche gegen DERMACHER nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie, soweit gesetzlich zulässig, für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Kunden ist ausgeschlossen. Die Gesamthaftung von DERMACHER ist in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den Nettoauftragswert der letzten 12 Monate begrenzt. Nettoauftragswert ist die Summe der Nettobeträge aller Rechnungen, die DERMACHER dem Kunden in den 12 Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gestellt hat; Bearbeitungs- und Entsperrungsgebühren nach § 12.4 und § 12.5 sowie stornierte Rechnungen bleiben außer Betracht.

Unberührt bleiben die Haftung für Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie eine zwingende gesetzliche Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz). Diese Haftungsbegrenzung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von DERMACHER.

§ 10a Höhere Gewalt

(1) Keine Vertragspartei haftet für die Nicht-, Teil- oder verspätete Erfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruht. Höhere Gewalt sind von außen einwirkende, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei liegen und auch durch angemessene Sorgfalt nicht abgewendet werden können.

(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Krieg, Terror, Aufruhr; Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmung; Pandemien, Epidemien und behördliche Maßnahmen; Streik und Aussperrung; Energie-, Telekommunikations- und Netzausfälle; großflächige Cyberangriffe, DDoS-Attacken und Sicherheitsvorfälle; sowie der Ausfall, die Einschränkung oder die Leistungsverweigerung wesentlicher von DERMACHER eingesetzter Vorlieferanten, insbesondere von Rechenzentren, Cloud- und Server-Infrastruktur sowie KI-Diensten (z. B. Anthropic), sofern DERMACHER diesen Ausfall nicht durch zumutbare Maßnahmen abwenden konnte.

(3) Für die Dauer des Ereignisses ruhen die betroffenen Leistungspflichten von DERMACHER; vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht für die Dauer und infolge der höheren Gewalt nicht. Die Zahlungspflichten des Kunden bleiben davon unberührt; für den Fall einer Kündigung nach Abs. 5 gilt die dort geregelte Rückerstattung.

(4) Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt und unternimmt zumutbare Anstrengungen, die Auswirkungen zu begrenzen.

(5) Dauert das Ereignis höherer Gewalt ununterbrochen länger als sechs Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen Leistungsteil außerordentlich zu kündigen. Bereits für abgeschlossene Leistungszeiträume geleistete Entgelte werden nicht zurückerstattet; für noch nicht erbrachte, im Voraus bezahlte Leistungen erfolgt eine anteilige Rückerstattung.

§ 10b Verantwortung für Inhalte und Freistellung

(1) Der Kunde ist für alle an DERMACHER bereitgestellten Informationen und Inhalte selbst verantwortlich. Er stellt DERMACHER von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass vom Kunden bereitgestellte Informationen und Inhalte oder vom Kunden freigegebene, veröffentlichte oder produktiv genutzte Inhalte, Daten oder Ergebnisse KI-gestützter Leistungen Rechte Dritter verletzen, unrichtig sind oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Die Freistellung entfällt, soweit DERMACHER den Verstoß vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

(2) Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverteidigung.

(3) DERMACHER informiert den Kunden unverzüglich über einen geltend gemachten Anspruch, gibt ihm Gelegenheit, die Abwehr des Anspruchs zu übernehmen, und wird ohne Zustimmung des Kunden weder ein Anerkenntnis abgeben noch einen Vergleich schließen.

§ 11 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle Urheberrechte an Leistungen von DERMACHER verbleiben bei DERMACHER. Mit vollständiger Bezahlung der Auftragssumme erwirbt der Auftraggeber das räumlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Werknutzungsrecht an den vertraglichen Leistungen. Das Nutzungsrecht ist zeitlich grundsätzlich unbeschränkt, endet jedoch automatisch mit Beendigung des Vertrags durch DERMACHER aus wichtigem Grund.

Nicht Gegenstand des Nutzungsrechts des Auftraggebers sind insbesondere die im Rahmen der Erstellung verwendeten Quellcodes, Daten und Materialien (z. B. JavaScript, PHP, eigene Frameworks und Tools), sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

DERMACHER ist berechtigt, für den Auftraggeber erstellte Leistungen als Referenzen gegenüber Dritten zu nennen und in Werbemitteln anzugeben. DERMACHER ist weiters berechtigt, auf vertraglichen Leistungen Hinweise auf die Urheberschaft von DERMACHER anzubringen. Der Auftraggeber kann dem im Rahmen der Angebotslegung widersprechen.

§ 12 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro. Sofern nicht anders angegeben, sind Preise Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 12.0 Umsatzsteuer-Behandlung

Die steuerliche Behandlung der Leistungen richtet sich nach dem Sitz des Auftraggebers:

Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine Änderung seines Sitzlandes oder seiner UID-Nummer unverzüglich an DERMACHER zu melden. Bei fehlender oder ungültiger UID wird die Leistung steuerlich wie an einen Inlandskunden behandelt.

§ 12.1 Zahlungsmethoden

Zahlungen an DERMACHER können über folgende Wege erfolgen:

Der Kunde wählt die Zahlungsmethode bei Begleichung der Rechnung. Zahlungsgebühren, die durch bestimmte Zahlungsarten entstehen (z. B. Kreditkarten-Disagio), werden von DERMACHER getragen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§ 12.2 Zahlungsziel

Die von DERMACHER gelegten Rechnungen sind binnen 7 Tagen ab Rechnungslegung abzugsfrei zahlbar, sofern auf der jeweiligen Rechnung oder im zugrundeliegenden Angebot kein abweichendes Zahlungsziel angegeben ist. Im Konfliktfall gilt das auf der Rechnung ausgewiesene Datum.

Bei laufenden Leistungen (Wartung, SaaS, KI-Services) werden die Entgelte im vereinbarten Intervall (monatlich, halbjährlich oder jährlich) im Voraus fällig.

Bei Teilzahlungsvereinbarungen gelten die im Angebot festgelegten Fälligkeitstermine der jeweiligen Teilbeträge.

§ 12.3 Projektstart

Der Projekt- bzw. Leistungsbeginn erfolgt nach vollständigem Eingang der vereinbarten (Anzahlungs- oder Gesamt-)Summe. Bei Teilzahlungsvereinbarungen ist der Eingang der ersten Teilzahlung maßgeblich (siehe § 8 lit. f).

§ 12.4 Mahnwesen und Folgen bei Zahlungsverzug

Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels erfolgt ein gestuftes Mahnverfahren. Die Fristen werden jeweils ab Versanddatum der vorherigen Aufforderung gerechnet:

  1. 1. Zahlungserinnerung (kostenfrei) nach 4 Tagen Verzug, per E-Mail
  2. 2. Zahlungserinnerung nach weiteren 4 Tagen, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,00 für die Erstellung und Bearbeitung der Erinnerung
  3. 1. Mahnung nach weiteren 4 Tagen, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,00 für die Erstellung und Bearbeitung der Mahnung. Bei Nichtzahlung binnen weiterer 4 Tage erfolgt die Sperre der laufenden Leistungen (Lizenzschlüssel, SaaS-Zugang, Hosting, Wartung) des Projekts, dem die Rechnung zugeordnet ist. Andere Projekte des Kunden laufen weiter. Ist die Rechnung keinem Projekt zugeordnet oder verbleibt nach der Sperre kein aktives Projekt, werden sämtliche laufenden Leistungen des Kunden gesperrt.

Auch während einer Sperre bleibt der Datenexport über app.macher.one zugänglich, damit der Kunde seine Daten sichern kann.

Zusätzlich werden bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. verrechnet (§ 456 UGB).

Sämtliche durch den Verzug entstehenden Anspruchsverfolgungskosten, insbesondere Inkassokosten und Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverfolgung, trägt der Auftraggeber.

Die vorstehenden Bearbeitungsgebühren stellen pauschalierten Ersatz des durch den Zahlungsverzug verursachten Bearbeitungsaufwands dar und werden ohne Umsatzsteuer verrechnet.

§ 12.5 Entsperrung gesperrter Zugänge

Die Entsperrung eines aufgrund Zahlungsverzugs gesperrten Projekts erfolgt ausschließlich nach:

a) vollständiger Begleichung sämtlicher offener Forderungen dieses Projekts inklusive Bearbeitungsgebühren und Verzugszinsen und

b) Entrichtung einer Entsperrungsgebühr (Bearbeitungskosten für die Wiederfreischaltung) in Höhe von EUR 50,00 je gesperrtem Projekt. Diese deckt den Aufwand für das Entsperren und die Wiederzugänglichmachung der gesperrten Leistungen (Lizenzschlüssel, SaaS-Zugang, Hosting, Wartung) ab und wird ohne Umsatzsteuer verrechnet.

Sind sämtliche laufenden Leistungen des Kunden gesperrt, gilt lit. a für sämtliche offenen Forderungen des Kunden.

Die Entsperrung erfolgt innerhalb von zwei Werktagen nach Zahlungseingang.

§ 12.6 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Eine Aufrechnung des Auftraggebers gegen Entgeltansprüche und eine Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge sind ausgeschlossen. Ausgenommen sind vom Auftraggeber gerichtlich festgestellte oder von DERMACHER schriftlich anerkannte Gegenforderungen.

§ 12.7 Kontingente und kostenpflichtige Mehr-Calls

a) Kontingent: Die in den SaaS-Paketen enthaltenen KI-Aufrufe (Calls) sind als monatliches Kontingent pro Workspace und Modul begrenzt. Der jeweils inkludierte Umfang ergibt sich aus dem gebuchten Paket. Das Kontingent setzt sich am 1. jedes Kalendermonats automatisch neu.

b) Standardverhalten (harte Sperre): Ist das monatliche Kontingent eines Moduls aufgebraucht, werden weitere KI-Aufrufe automatisch gesperrt. Ohne die ausdrückliche Freischaltung nach lit. c entstehen dem Kunden dadurch keinerlei Mehrkosten. Der Kunde wird bei Erreichen von 80 % und von 100 % des Kontingents per E-Mail informiert.

c) Freischaltung von Mehr-Calls (Opt-in): Der Kunde kann je Workspace über die Self-Service-Funktion in app.macher.one ausdrücklich zustimmen, dass nach Aufbrauchen des Kontingents weitere KI-Aufrufe kostenpflichtig ausgeführt werden. Diese Zustimmung wird mit Zeitpunkt, IP-Adresse, E-Mail-Adresse und dem zum Zeitpunkt der Zustimmung gültigen Wortlaut revisionssicher dokumentiert. Ohne diese dokumentierte Zustimmung findet keine Verrechnung von Mehr-Calls statt.

d) Preis: Je Aufruf, der über das inkludierte Kontingent hinausgeht (Mehr-Call), wird ein Entgelt von EUR 0,10 netto verrechnet, sofern im Angebot oder auf app.macher.one kein abweichender Preis ausgewiesen ist. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Zustimmung dokumentierte Preis. Erteilt der Kunde innerhalb eines Kalendermonats mehrere Zustimmungen, gilt für die Abrechnung dieses Monats der Preis der ersten in diesem Monat wirksamen Zustimmung; eine spätere Preisänderung wird frühestens ab dem Folgemonat wirksam.

e) Monatlicher Höchstbetrag (Deckel): Der Kunde legt bei der Freischaltung einen monatlichen Höchstbetrag fest. Ist dieser Betrag im laufenden Monat erreicht, werden weitere KI-Aufrufe wieder gesperrt. Es werden zu keinem Zeitpunkt Mehr-Calls über den vom Kunden gesetzten monatlichen Höchstbetrag hinaus verrechnet. Ändert der Kunde den Höchstbetrag innerhalb eines Monats, werden die bis zur Änderung bereits verbrauchten Mehr-Calls nach dem im Zeitpunkt ihres Verbrauchs gültigen Höchstbetrag abgerechnet (siehe auch lit. g).

f) Abrechnung: Mehr-Calls werden nach Ablauf des Kalendermonats je Workspace gesondert ausgewiesen und in einer von den laufenden Paketentgelten getrennten Überschuss-Rechnung gestellt. Grundlage sind ausschließlich die im System protokollierten tatsächlichen Aufrufe.

g) Widerruf: Der Kunde kann die Freischaltung jederzeit und ohne Frist über app.macher.one widerrufen. Ab dem Widerruf gilt wieder die harte Sperre nach lit. b. Bis zum Widerruf entstandene Mehr-Calls bleiben zahlungspflichtig.

§ 13 Entgeltänderungsrecht

Es wird Wertbeständigkeit der Entgelte nach Maßgabe der folgenden Bestimmung vereinbart: Periodisch anfallende Entgelte werden von DERMACHER nach dem Verbraucherpreisindex angepasst. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 (Basisjahr 2020) oder ein an seine Stelle tretender Index.

Die Nichtausübung des Rechts auf Wertanpassung stellt keinen Verzicht auf künftige Anpassungen dar. Indexanpassungen der Entgelte berechtigen den Kunden nicht zur außerordentlichen Kündigung.

§ 14 Kündigung und Leistungsverlängerung

§ 14.1 Kündigungsfrist und automatische Verlängerung

Verträge mit laufender Leistung (Hosting, Wartung, SaaS, KI-Services, Domain-Verwaltung und sonstige wiederkehrende Dienstleistungen) verlängern sich automatisch um den jeweiligen Vertragszeitraum (monatlich, halbjährlich oder jährlich), sofern nicht spätestens 30 Tage vor dem Vertragsende schriftlich (auch per E-Mail oder über die Self-Service-Funktion in app.macher.one) gekündigt wird.

Die Verlängerung wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Solange eine Leistung nicht ordnungsgemäß gekündigt wurde, ist der Kunde für Verlängerungen zahlungspflichtig.

DERMACHER weist den Kunden mit angemessenem Vorlauf vor Ablauf der Kündigungsfrist per E-Mail auf das Vertragsende und die Kündigungsmöglichkeit hin. Ein Anspruch auf Erinnerung besteht jedoch nicht; die Verantwortung für die rechtzeitige Kündigung liegt beim Kunden.

§ 14.2 Außerordentliche Kündigung bei Zahlungsverzug

DERMACHER behält sich das Recht vor, bei wiederholter Nichteinhaltung der Zahlungsfristen (zwei oder mehr abgeschlossene Mahnstufen im Sinne von § 12.4 innerhalb von 12 Monaten) die Vertragsbeziehung außerordentlich und fristlos zu kündigen.

Darüber hinaus ist DERMACHER zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde trotz Mahnung mit Zahlungen mehr als 30 Tage in Verzug ist oder gegen wesentliche Vertragsbestimmungen verstößt.

§ 14.3 Datensicherung und Accountlöschung nach Kündigung

Bei ordentlicher Kündigung erhält der Kunde ab dem Tag des Vertragsendes eine Frist von 30 Tagen, um seine Daten aus der SaaS-Plattform, dem Hosting oder sonstigen betreuten Systemen zu exportieren und eigenständig zu sichern. Während dieser Schonfrist bleibt der Kunden-Login zur Nutzung der Datenexport-Funktion zugänglich; die operativen Modul-Funktionen (Generierung neuer Inhalte, Bearbeitung etc.) sind ab dem Vertragsende deaktiviert.

Bei außerordentlicher Kündigung gemäß § 14.2 beginnt die 30-Tage-Frist mit dem Tag der Sperre sämtlicher laufender Leistungen.

DERMACHER stellt auf Anfrage einen Datenexport in einem gängigen Format (z. B. CSV, SQL-Dump, ZIP-Archiv) bereit. Der Aufwand für individuelle, über die Standard-Exportfunktion hinausgehende Datenexporte kann separat nach Aufwand verrechnet werden.

Nach Ablauf der 30-Tage-Frist werden der Kundenaccount, sämtliche zugehörige Daten sowie alle Backups endgültig und unwiderruflich gelöscht. Eine spätere Wiederherstellung ist ausgeschlossen.

Ausgenommen von der Löschung sind jene Daten, die DERMACHER aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (insbesondere § 132 BAO, §§ 190, 212 UGB) weiter aufbewahren muss (z. B. Rechnungen, steuerrelevante Stammdaten), sowie die Protokolle nach § 4 lit. h und die Nachweise über die Zustimmung zu diesen AGB und zum Auftragsverarbeitungsvertrag. Diese werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist beziehungsweise der in der Löschrichtlinie festgelegten Frist gelöscht oder anonymisiert.

Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, seine Daten innerhalb der 30-Tage-Frist zu sichern.

§ 14.4 Keine Rückforderung

Der Kunde akzeptiert, dass geleistete Zahlungen für bereits erbrachte Leistungszeiträume nicht zurückgefordert werden können. Dies gilt auch im Fall der außerordentlichen Kündigung durch DERMACHER aufgrund vertragswidrigen Verhaltens des Kunden.

§ 15 Verschwiegenheit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Nicht als vertraulich gelten Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden einer Partei öffentlich bekannt werden.

DERMACHER setzt zur Leistungserbringung Auftragsverarbeiter und Subunternehmer ein, die entsprechend zur Verschwiegenheit verpflichtet werden.

Der Kunde gewährt DERMACHER das Recht, das Logo und den Firmennamen des Kunden als Kundenreferenz auf der Website und in Marketingmaterialien von DERMACHER zu verwenden. Der Kunde kann dem im Rahmen der Angebotslegung oder jederzeit schriftlich widersprechen. Wirtschaftlich sensible Geschäftsinformationen sind davon ausgenommen.

§ 16 Datenschutz (DSGVO) und Auftragsverarbeitung

DERMACHER verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung und unter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG 2018).

Folgende Daten werden im Rahmen der Vertragsbeziehung verarbeitet: Name, Firmenname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Zahlungsdaten sowie vertragsbezogene Kommunikation.

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO: Soweit DERMACHER im Rahmen der Vertragserfüllung, insbesondere bei der Nutzung der SaaS-Plattform app.macher.one, personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien ergänzend zu diesen AGB einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der AVV ist auf app.macher.one/avv abrufbar und wird vom Kunden im Rahmen des Onboardings (Schritt 4) verbindlich bestätigt. Die zum jeweiligen Zeitpunkt gültige Version des AVV wird beim Kunden revisionssicher dokumentiert und per E-Mail als PDF zugestellt.

Sub-Auftragsverarbeiter: Für die Erbringung der Leistungen setzt DERMACHER folgende Kategorien von Sub-Auftragsverarbeitern ein:

Die vollständige und tagesaktuelle Liste der eingesetzten Sub-Auftragsverarbeiter inklusive Sitz, Ort der Verarbeitung, Übermittlungsgrundlage und Stand des Vertrags nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO ist in Anlage 3 des AVV abschließend aufgeführt und Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Änderungen an dieser Liste werden dem Kunden gemäß § 4 des AVV mit einem Vorlauf von mindestens 30 Tagen mitgeteilt.

Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Sub-Auftragsverarbeiter mit Sitz oder Verarbeitung außerhalb der Europäischen Union erfolgt ausschließlich auf einer der in Anlage 3 des AVV für den jeweiligen Sub-Auftragsverarbeiter ausgewiesenen Grundlagen.

Aufbewahrungsfristen: Mit vollständiger Abwicklung des Vertrags werden die personenbezogenen Daten des Kunden nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen (§ 132 BAO, §§ 190, 212 UGB: 7 Jahre) gelöscht. Sind die Daten als Beweismittel erforderlich, erfolgt die Aufbewahrung bis zum Abschluß des jeweiligen Verfahrens.

Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit. Anfragen sind an office@dermacher.at zu richten.

Näheres regelt die Datenschutzerklärung unter app.macher.one/datenschutz sowie www.dermacher.at/datenschutz.

§ 17 Sonstiges

Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus einem Vertragsverhältnis mit DERMACHER nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von DERMACHER auf Dritte übertragen.

Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich österreichisches Recht mit Ausnahme dessen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand ist Wels, Österreich.

Sollte eine Bestimmung des Vertrags oder dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Klausel gilt als ersetzt durch eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahekommt.

Änderungen dieser AGB: Eine geänderte Fassung dieser AGB wird dem Kunden bei der nächsten Anmeldung in app.macher.one zusammen mit einer Übersicht der Änderungen und einem Link auf die Vollfassung zur Zustimmung vorgelegt. Die geänderte Fassung gilt für den Kunden ab seiner Zustimmung; bis dahin gilt für ihn die bisherige Fassung. Die Zustimmung wird mit Zeitpunkt, handelnder Person, IP-Adresse und Version der AGB dokumentiert.

Lehnt der Kunde die geänderte Fassung ab, gilt für ihn bis zum Vertragsende die bisherige Fassung. DERMACHER ist in diesem Fall berechtigt, sämtliche laufenden Leistungen gegenüber dem Kunden zum Ende des jeweils bereits bezahlten Leistungszeitraums zu kündigen; eine Verlängerung nach § 14.1 findet dann nicht statt, und § 14.3 gilt entsprechend.

Diese AGB ersetzen für den Kunden alle früheren Fassungen, sobald sie nach dem vorstehenden Absatz für ihn gelten. Die aktuelle Fassung ist auf app.macher.one/agb veröffentlicht, frühere Fassungen sind dort ebenfalls abrufbar.

Frühere Fassungen